Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt und wurde im Jahr 1979 zum ersten Mal durchgeführt. Durch die Europawahl ist das Europäische Parlament die einzige Institution der Europäischen Union, das direkt durch die Bevölkerung gewählt wird. In den EU-Mitgliedsstaaten treten nationale Parteien zur Europawahl an, nach der Wahl schließen sich die gewählten Abgeordneten in der Regel transnationalen politischen Gruppierungen an oder bilden Fraktionen. Aktuell befinden sich 705 Abgeordnete im EU-Parlament, die Anzahl der Sitze soll sich nach der Wahl 2024 jedoch auf 720 erhöhen. Bei der letzten Europawahl 2019 ging die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) mit 24,23 Prozent als stärkste politische Kraft hervor. Nach dem Endergebnis in Deutschland gewann die CDU die Europawahl 2019 mit rund 22,6 Prozent der Stimmanteile, die Schwesterpartei der CSU erreichte 6,3 Prozent.
Die Aufgabe des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg und Brüssel verfolgt drei wesentliche Aufgaben: Zum einen kann das Parlament Vorschläge zur europäischen Gesetzgebung formulieren, zum anderen dient es als Kontrollorgan über den gemeinsamen Haushalt sowie den weiteren Institutionen der EU-Kommission und des Rates der Europäischen Union. In Fragen der Gesetzgebung und der Haushaltskontrolle gilt das EU-Parlament und der Rat als gleichberechtigt. Des Weiteren wählt das EU-Parlament die Präsidentin bzw. den Präsidenten der EU-Kommission, die Grundlage zur Wahl legen jedoch die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten, indem sie eine Person dem EU-Parlament vorschlagen. Aktuelle Kommissionspräsidentin ist die ehemalige deutsche Bundesministerin Ursula von der Leyen. Die konservative Politikerin strebt bei der Europawahl 2024 ihre zweite Amtszeit als Präsidentin der EU-Kommission an und wurde von ihrer Fraktion, der EVP, Anfang März 2024 zur Spitzenkandidatin nominiert. Im Rahmen einer Umfrage aus dem März 2024 zeigten sich rund 36 Prozent der Befragten aus Deutschland mit der politischen Arbeit von Ursula von der Leyen als Kommissionpräsidentin zufrieden.Besonderheiten der Europawahl
Jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist für die Durchführung der Europawahl selbst verantwortlich, es entstehen daher kleine Unterschiede zwischen den Ländern zur Organisation des Wahlprozesses. Jedoch wurden von Seiten der EU einige Grundsätze zur Wahl definiert: Die Europawahl muss innerhalb eines Zeitraums von vier Tagen von Donnerstag bis Sonntag durchgeführt werden. EU-Bürger:innen, die in einem anderem EU-Staat leben, können an ihrem Lebensmittelpunkt ihre Stimme abgeben oder sich selbst zur Wahl stellen. Sie müssen sich jedoch vor der Wahl entscheiden, wo sie ihre Stimme abgeben wollen, da sie schließlich nur einmal wählen dürfen. Bei der Europawahl 2024 wird in Deutschland das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Im Gegensatz zur Bundestagswahl (Erst- und Zweistimme) haben die Bürger:innen bei der Europawahl nur eine Stimme und dürfen ihr Kreuz einer Partei oder politischen Vereinigung geben. Entsprechend können Wahlvorschläge nur von Parteien und politischen Vereinigungen eingereicht und zur Wahl zugelassen werden, Einzelbewerber:innen können bei der Europawahl nicht kandidieren. Nach der Europawahl schließen sich die nationalen Parteien im EU-Parlament zu europäischen Fraktionen zusammen, um politische effektiv zusammenzuarbeiten und sich bei Abstimmungen zu koordinieren. Eine Fraktion benötigt mindestens 23 Abgeordnete, aktuell gibt es sieben Fraktionen:- Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP, Christdemokraten, deutsche Vertretung durch die CDU/CSU)
- Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D, deutsche Vertretung durch die SPD)
- Renew Europe Group (deutsche Vertretung durch die FDP und die Freien Wähler)
- Fraktion der Grünen/ Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA, deutsche Vertretung durch Bündnis 90/ Die Grünen; Piratenpartei)
- Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (deutsche Vertretung durch Bündnis Deutschland)
- Fraktion Identität und Demokratie (ID, deutsche Vertretung durch die AfD)
- Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL, deutsche Vertretung durch Die Linke)
Die Anzahl der Sitze der einzelnen Mitgliedstaaten werden proportional zur Bevölkerung verteilt. Deutschland stehen demnach 96 Sitze zur Verfügung, es folgen Frankreich mit 79 Sitzen und Italien mit 76 Sitzen. Die Sitze werden nach dem nationalen Wahlergebnis auf die Parteien verteilt.
Ergebnis der Europawahl 2019
Die letzte Europawahl fand in Deutschland am 26. Mai 2019 statt. An diesem Tag wählten die Wahlberechtigten die 96 Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland. Nach dem amtlichen Ergebnis wurde die CDU mit 22,6 Prozent der Stimmen stärkste Partei in Deutschland. Die SPD kam auf 15,8 Prozent der Stimmen und wurde nur noch drittstärkste Kraft nach den Grünen, die 20,5 Prozent der Stimmen erreichten. Die sonstigen Parteien erreichten gemeinsam einen Anteil von 12,9 Prozent. Nach der AfD erreichten die Grünen mit 9,8 Prozentpunkten den größten Zugewinn an Stimmen im Vergleich zur Wahl aus dem Jahr 2014. Die größten Stimmverluste mussten die damaligen Regierungsparteien CDU und SPD hinnehmen.Nach dem Endergebnis konnte die CDU 23 der 96 deutschen Sitze im Europäischen Parlament für sich beanspruchen. Nach dem Wegfall der 3-Prozent-Hürde haben es auch einige kleine Parteien geschafft, einen Platz im Parlament einzunehmen, wie z.B. Die Partei, die Freien Wähler, die Piratenpartei oder die Tierschutzpartei. Die stärkste Fraktion in Europa ist die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), der auch die CDU/CSU angehört. Die konservative Fraktion kam insgesamt auf einen Anteil der Sitze von 24,23 Prozent. Dies entspricht 182 der ursprünglich 751 Sitze im Europäischen Parlament. Nach dem Brexit reduzierte sich die Anzahl der Sitze auf 705, entsprechend schrumpften die Fraktionsstärken, sodass die EVP im Februar 2023 noch 176 Abgeordnete in ihren Reihen zählt.
Die Wahlbeteiligung in Deutschland lag bei 61,4 Prozent, was eine Steigerung von über zehn Prozentpunkten im Vergleich zu 2014 bedeutet. Die Wahlbeteiligung in den Ländern der Europäischen Union fiel teilweise sehr unterschiedlich aus. Während in Belgien fast 90 Prozent der Wahlberechtigten an der Wahl teilnahmen, betrug die Wahlbeteiligung in der Slowakei lediglich 22,7 Prozent. In der gesamten Europäischen Union lag die Wahlbeteiligung im Jahr 2019 bei 50,6 Prozent.